AGB
Teil I – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend gemeinsam „Kunde“) mit RORUVERA B.V. (nachfolgend „RORUVERA“ oder „Verkäufer“) über den RORUVERA-Onlineshop abschließen.
2. Anbieter und Vertragspartner ist:
RORUVERA B.V.
Korenbloemweg 90
1338 XR Almere
Niederlande
Kein Besuchs- oder Abholort.
E-Mail: info@roruvera.com
Telefon: +31 (0)85 799 04 03
Handelsregister: Kamer van Koophandel (KvK), Nr. 97653098
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): NL868159888B01
3. Diese AGB gelten auch für Bestellungen über Online-Marktplätze, Verkaufsplattformen oder sonstige Vertriebskanäle, sofern RORUVERA dort ausdrücklich als Verkäufer und Vertragspartner ausgewiesen ist und auf diese AGB wirksam Bezug genommen wird. Abweichende oder vorrangige Bedingungen des jeweiligen Marktplatzes oder Plattformbetreibers bleiben unberührt.
4. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
5. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
6. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, wird hierauf in der jeweiligen Bestimmung ausdrücklich hingewiesen.
7. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, RORUVERA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Gegenüber Unternehmern bedarf diese Zustimmung mindestens der Textform.
8. Individuelle Vereinbarungen zwischen RORUVERA und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Nachweis des Inhalts einer individuellen Vereinbarung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Ergänzende rechtliche Informationen, insbesondere die Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular sowie Versand-, Zahlungs-, Rückgabe-, Garantie- und Datenschutzinformationen, gelten in ihrer bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 2 Angebot, Produktdarstellung und wesentliche Eigenschaften der Waren
1. Die im Onlineshop, auf Online-Marktplätzen oder in sonstigen Vertriebskanälen dargestellten Waren und Produktinformationen stellen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben (invitatio ad offerendum).
2. Maßgeblich für Art, Beschaffenheit, Umfang des Lieferumfangs und die wesentlichen Eigenschaften der Ware ist ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der jeweiligen Produktseite veröffentlichte Produktbeschreibung einschließlich der dort angegebenen technischen Daten, Abbildungen, Maßangaben und sonstigen Produktinformationen.
3. RORUVERA vertreibt insbesondere dekorative Tiffany-Leuchten, Tischleuchten, Stehleuchten, Wandleuchten, Hängeleuchten, Leuchtobjekte, Windlichter, Teelichthalter sowie Ersatzteile und Zubehör.
4. Ein Großteil der angebotenen Produkte wird in traditioneller Handarbeit oder unter überwiegender handwerklicher Fertigung hergestellt. Dies gilt insbesondere für Produkte aus Glas, Glas-in-Blei-Technik, Kupferfolie, Metall, Kunstharz sowie vergleichbaren dekorativen Materialien.
5. Aufgrund der handwerklichen Herstellung können insbesondere folgende, produkttypische Abweichungen auftreten:
a. Farbton und Farbverlauf einzelner Glasstücke;
b. Struktur, Transparenz und Lichtdurchlässigkeit des Glases;
c. Verlauf, Breite und Erscheinungsbild von Lötverbindungen;
d. Positionierung einzelner Glaselemente oder Dekorationen;
e. Oberflächenstruktur, Patinierung und Materialbeschaffenheit;
f. Gewicht, Maße und Proportionen innerhalb üblicher Fertigungstoleranzen;
g. Farbwirkung bei unterschiedlicher Beleuchtung oder ausgeschaltetem Zustand;
h. optische Wirkung unter verschiedenen Lichtverhältnissen.
6. Die in Absatz 5 beschriebenen Eigenschaften sind Ausdruck der handwerklichen Herstellung und stellen keinen Sachmangel dar, sofern sie die vereinbarte Beschaffenheit, die gewöhnliche Verwendung oder die objektiv berechtigten Erwartungen an die Ware nicht beeinträchtigen.
7. Produktabbildungen dienen ausschließlich der möglichst realitätsnahen Darstellung. Farbabweichungen zwischen der Bildschirmdarstellung und dem tatsächlich gelieferten Produkt können insbesondere aufgrund unterschiedlicher Bildschirmtechnologien, Displayeinstellungen, Helligkeit, Kontrasteinstellungen oder Lichtverhältnisse auftreten und stellen für sich allein keinen Sachmangel dar.
8. Sämtliche Maß-, Gewichts- und Größenangaben sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, Circa-Angaben. Branchenübliche sowie fertigungstechnisch bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigen.
9. Dekorationsgegenstände, Möbel, Leuchtmittel, Pflanzen oder sonstige auf Produktabbildungen dargestellte Gegenstände dienen ausschließlich der Veranschaulichung und gehören nur dann zum Lieferumfang, wenn dies in der jeweiligen Produktbeschreibung ausdrücklich angegeben ist.
10. Sofern in der Produktbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist, gehören Leuchtmittel nicht zum Lieferumfang.
11. Für die sichere Verwendung der Ware sind ausschließlich die in der jeweiligen Produktbeschreibung angegebenen technischen Daten maßgeblich, insbesondere hinsichtlich Fassung, Betriebsspannung, maximal zulässiger Leistung, Schutzart sowie des vorgesehenen Einsatzbereichs.
12. Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich Leuchtmittel zu verwenden,
a. die der angegebenen Fassung entsprechen;
b. deren Leistung die zulässige Maximalleistung nicht überschreitet;
c. die für die vorgesehene Betriebsspannung geeignet sind;
d. deren Bauform und Abmessungen mit der jeweiligen Leuchte kompatibel sind; sowie
e. die für den vorgesehenen Verwendungszweck zugelassen sind.
13. Empfehlungen hinsichtlich Lichtfarbe, Farbtemperatur, Helligkeit oder LED-Leistung dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung oder Verwendungsvorgabe dar, sofern sämtliche technischen Grenzwerte eingehalten werden.
14. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind sämtliche Leuchten ausschließlich für den Betrieb in trockenen Innenräumen bestimmt. Produkte mit der Schutzart IP20 dürfen insbesondere nicht im Außenbereich sowie nicht in Badezimmern, Saunen, Feuchträumen, unbeheizten Kellerräumen oder sonstigen Bereichen verwendet werden, in denen sie Feuchtigkeit, Spritzwasser, Kondenswasser oder sonstigen Witterungseinflüssen ausgesetzt sein können.
15. Erfordert ein Produkt eine Montage, Installation oder einen festen elektrischen Anschluss, sind sämtliche Montage-, Sicherheits- und Bedienhinweise einzuhalten. Arbeiten an der festen elektrischen Hausinstallation dürfen ausschließlich durch eine hierfür qualifizierte Elektrofachkraft entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden.
16. Bezeichnungen wie „Tiffany", „Tiffany-Stil", „Tiffany-Lampe", „Tiffany Design" oder vergleichbare Begriffe beschreiben ausschließlich die Stilrichtung, Gestaltung oder Herstellungstechnik der angebotenen Produkte. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich weder um historische Originale von Louis Comfort Tiffany noch um Produkte der Tiffany Studios oder sonstige Originalerzeugnisse dieses Herstellers.
§ 3 Bestellvorgang und Vertragsschluss im Onlineshop
1. Der Kunde kann die im Onlineshop angebotenen Waren zunächst unverbindlich auswählen und durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche in den elektronischen Warenkorb legen. Das Einlegen eines Artikels in den Warenkorb begründet keinerlei Kaufverpflichtung.
2. Vor Abgabe der verbindlichen Bestellung kann der Kunde sämtliche Eingaben jederzeit über die im Bestellprozess vorgesehenen technischen Funktionen überprüfen, ändern oder löschen. Eingabefehler können insbesondere durch Nutzung der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen oder der entsprechenden Schaltflächen des Shopsystems berichtigt werden.
3. Der Bestellvorgang umfasst regelmäßig insbesondere folgende Schritte:
a. Auswahl des gewünschten Produkts und gegebenenfalls der gewünschten Produktvariante;
b. Hinzufügen der Ware zum Warenkorb;
c. Prüfung und gegebenenfalls Änderung des Warenkorbs;
d. Eingabe oder Auswahl der Rechnungs- und Lieferanschrift;
e. Auswahl einer angebotenen Versandart;
f. Auswahl einer angebotenen Zahlungsart;
g. Kontrolle sämtlicher Bestelldaten;
h. Kenntnisnahme der Vertragsinformationen einschließlich dieser AGB, der Widerrufsbelehrung sowie der Datenschutzhinweise;
i. verbindliche Abgabe der Bestellung durch Anklicken der entsprechend gekennzeichneten Bestellschaltfläche.
4. Mit Betätigung der Schaltfläche, die eindeutig auf eine zahlungspflichtige Bestellung hinweist, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb befindlichen Waren ab.
5. Die Beschriftung der Bestellschaltfläche richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie der jeweiligen technischen Ausgestaltung des Shopsystems. Sie kann insbesondere „Zahlungspflichtig bestellen", „Jetzt kaufen", „Kaufen", „Bestellung abschließen" oder eine vergleichbare eindeutige Formulierung enthalten.
6. Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde unverzüglich eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese dokumentiert ausschließlich den Zugang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
7. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn RORUVERA das Angebot des Kunden ausdrücklich annimmt. Die Annahme erfolgt insbesondere durch
a. eine Annahmeerklärung in Textform;
b. die Versandbestätigung; oder
c. die Übergabe der Ware an das Versandunternehmen.
8. Erfolgen mehrere der in Absatz 7 genannten Annahmehandlungen, kommt der Vertrag bereits mit der ersten rechtlich als Annahme zu wertenden Handlung zustande.
9. Die bloße automatisierte Bestätigung des Eingangs einer Bestellung stellt keine Annahme des Vertragsangebots dar.
10. RORUVERA ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von fünf Kalendertagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, gilt das Angebot als abgelehnt. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel erstattet.
11. Bei Zahlungsarten, bei denen der Zahlungsvorgang unmittelbar ausgelöst wird, insbesondere über PayPal, Shop Pay, Apple Pay, Google Pay, Klarna oder vergleichbare Zahlungsdienstleister, richtet sich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergänzend nach den technischen und rechtlichen Abläufen des jeweiligen Zahlungsdienstes.
12. Der Kunde ist verpflichtet, eine zutreffende und dauerhaft erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben sowie sicherzustellen, dass Mitteilungen von RORUVERA empfangen werden können.
13. Der Kunde hat insbesondere geeignete Maßnahmen zu treffen, damit E-Mails von RORUVERA nicht aufgrund von Spamfiltern, Sicherheitssoftware, Speicherkapazitäten oder sonstigen technischen Einstellungen blockiert oder zurückgewiesen werden.
14. Erfolgt eine Bestellung für Dritte oder an eine von der Rechnungsanschrift abweichende Lieferadresse, versichert der Besteller, hierzu berechtigt zu sein und sämtliche hierfür erforderlichen Einwilligungen eingeholt zu haben.
15. RORUVERA ist nicht verpflichtet, Vertragsangebote anzunehmen. Eine Ablehnung kommt insbesondere in Betracht, wenn
a. die Ware nicht verfügbar ist;
b. offensichtliche Preis-, Beschreibungs- oder Systemfehler vorliegen;
c. die Zahlung nicht autorisiert werden kann;
d. konkrete Anhaltspunkte für Betrug, missbräuchliche Bestellungen oder sonstige rechtswidrige Handlungen bestehen;
e. unrichtige oder unvollständige Kundendaten angegeben wurden;
f. eine Lieferung an die angegebene Anschrift tatsächlich oder rechtlich nicht möglich ist; oder
g. gesetzliche, behördliche oder vertragliche Lieferhindernisse bestehen.
16. RORUVERA behält sich ferner vor, Bestellungen in handelsunüblichen Mengen oder Bestellungen mit erkennbarer Weiterverkaufsabsicht abzulehnen oder deren Annahme von einer gesonderten Prüfung oder Bestätigung abhängig zu machen.
§ 4 Vertragsschluss über Online-Marktplätze
1. Erfolgt die Bestellung über einen Online-Marktplatz oder eine sonstige Verkaufsplattform, gelten ergänzend die technischen Abläufe sowie die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers.
2. Die Darstellung der Waren auf einem Online-Marktplatz kann – abhängig von den Vorgaben des jeweiligen Plattformbetreibers – entweder eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder bereits ein verbindliches Verkaufsangebot darstellen.
3. Zeitpunkt und Zustandekommen des Kaufvertrages bestimmen sich insoweit nach den für den jeweiligen Marktplatz geltenden Bestell- und Vertragsschlussregelungen sowie den gesetzlichen Vorschriften.
4. Soweit der jeweilige Marktplatz Bestellungen im Namen von RORUVERA verbindlich bestätigt oder der Vertrag nach den dort geltenden Bestimmungen unmittelbar zustande kommt, gilt diese Bestätigung als Annahme des Vertragsangebots.
5. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich RORUVERA, sofern RORUVERA auf der jeweiligen Angebots- oder Bestellseite ausdrücklich als Verkäufer ausgewiesen wird.
6. Wird auf dem jeweiligen Marktplatz ein anderer Händler als Verkäufer ausgewiesen, kommt der Kaufvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und diesem Händler zustande.
7. Der jeweilige Plattformbetreiber kann Zahlungs-, Kommunikations-, Vermittlungs- oder Abwicklungsleistungen erbringen, ohne selbst Vertragspartei des Kaufvertrages zu werden.
8. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften sowie zwingende Bestimmungen oder technische Vorgaben des jeweiligen Marktplatzes bleiben unberührt.
§ 5 Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes
1. Vertragssprache für sämtliche Bestellungen über den deutschen Onlineshop ist ausschließlich Deutsch.
2. Werden Inhalte zusätzlich in anderen Sprachen bereitgestellt, dienen diese ausschließlich der besseren Verständlichkeit. Maßgeblich für den Vertragsinhalt sowie für die Auslegung sämtlicher Rechte und Pflichten ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wurde.
3. RORUVERA speichert den Vertragstext und die Bestelldaten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten sowie der technischen Möglichkeiten.
4. Der Kunde erhält nach Vertragsschluss sämtliche wesentlichen Vertragsinformationen einschließlich der Bestelldaten grundsätzlich per E-Mail oder auf vergleichbarem elektronischem Weg.
5. Ein dauerhafter Online-Zugriff auf den vollständigen Vertragstext wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich angeboten wird.
6. Dem Kunden wird empfohlen, die Bestellbestätigung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung sowie die jeweiligen Produktinformationen dauerhaft zu speichern oder auszudrucken.
7. Sofern RORUVERA ein Kundenkonto anbietet, können dort frühere Bestellungen nach Maßgabe der technischen Verfügbarkeit eingesehen werden. Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung oder jederzeitige Abrufbarkeit sämtlicher Bestelldaten besteht jedoch nicht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
§ 6 Preise und Versandkosten
1. Sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise im Sinne der Preisangabenverordnung (PAngV) und enthalten die jeweils gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer sowie sämtliche Preisbestandteile, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. Zusätzlich anfallende Liefer-, Versand- oder sonstige Nebenkosten werden dem Kunden spätestens im Bestellprozess vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung transparent angezeigt.
3. Wird ausdrücklich eine versandkostenfreie Lieferung angeboten, gilt dies ausschließlich für die jeweils bezeichnete Standardlieferung und ausschließlich unter den hierfür angegebenen Voraussetzungen.
4. Für Expressversand, Speditionsversand, Inselzustellungen, besonders sperrige Sendungen oder sonstige Zusatzleistungen können zusätzliche Kosten entstehen, sofern hierauf vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen wird.
5. Maßgeblich ist ausschließlich der Preis, der dem Kunden unmittelbar vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung angezeigt wird.
6. Nach Vertragsschluss erfolgende Preisänderungen bleiben ohne Einfluss auf bereits wirksam geschlossene Kaufverträge.
7. Zeitlich befristete Preisaktionen, Rabattaktionen oder Sonderangebote begründen keinen Anspruch auf Wiederholung oder nachträgliche Gewährung derselben Konditionen.
8. Preisnachlässe können insbesondere an folgende Voraussetzungen geknüpft werden:
a. Mindestbestellwert;
b. begrenzter Aktionszeitraum;
c. bestimmte Produkte oder Produktkategorien;
d. einmalige Einlösung je Kunde oder Haushalt;
e. Nutzung eines bestimmten Vertriebskanals;
f. Eingabe eines gültigen Gutscheincodes;
g. Ausschluss einer Kombination mit anderen Rabattaktionen.
9. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Gutscheine, Rabattcodes und sonstige Preisaktionen nicht miteinander kombinierbar.
10. Eine nachträgliche Berücksichtigung oder Verrechnung von Rabattcodes nach Abschluss des Bestellvorgangs ist ausgeschlossen.
11. Offensichtliche Preisirrtümer, Übermittlungsfehler, technische Störungen oder Eingabefehler berechtigen RORUVERA, eine Bestellung nach den gesetzlichen Vorschriften abzulehnen oder – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – anzufechten.
12. War der Preisfehler für den Kunden offensichtlich erkennbar, bleiben insbesondere die gesetzlichen Vorschriften über die Anfechtung wegen Irrtums (§§ 119 ff. BGB) unberührt.
13. Im Falle einer wirksamen Anfechtung werden bereits empfangene Zahlungen unverzüglich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet.
14. Bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union fallen grundsätzlich keine Einfuhrabgaben oder Zölle an. Hiervon unberührt bleiben etwaige Abgaben, die aufgrund einer vom Kunden gewünschten Lieferung außerhalb des regulären Liefergebietes entstehen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
1. Dem Kunden stehen ausschließlich die während des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsmethoden zur Verfügung. Ein Anspruch auf Bereitstellung einer bestimmten Zahlungsart besteht nicht.
2. Die Verfügbarkeit einzelner Zahlungsarten kann insbesondere abhängig sein von
a. Lieferland;
b. Bestellwert;
c. Bonitätsprüfung;
d. Betrugsprävention;
e. Vorgaben des jeweiligen Zahlungsdienstleisters;
f. Vertriebskanal;
g. Art der bestellten Waren.
3. RORUVERA ist berechtigt, einzelne Zahlungsmethoden für bestimmte Bestellungen auszuschließen oder zusätzliche Zahlungsarten anzubieten.
4. Soweit Vorkasse vereinbart ist, wird der Kaufpreis unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.
5. Bei Kreditkartenzahlungen erfolgt die Belastung entsprechend den Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
6. Für Zahlungsarten über PayPal, Klarna, Apple Pay, Google Pay, Shop Pay oder vergleichbare Zahlungsdienste gelten ergänzend ausschließlich deren jeweilige Vertrags- und Nutzungsbedingungen.
7. Forderungen können im gesetzlich zulässigen Umfang an Zahlungsdienstleister oder Factoringunternehmen abgetreten werden. In diesem Fall kann der Kunde schuldbefreiend ausschließlich an den jeweils benannten Zahlungsempfänger leisten.
8. Der Kunde ist verpflichtet, bei Überweisungen sämtliche Zahlungsreferenzen korrekt anzugeben.
9. Entstehen RORUVERA durch vom Kunden zu vertretende Rücklastschriften, unberechtigte Chargebacks oder fehlgeschlagene Lastschriften tatsächlich Kosten, können diese im gesetzlich zulässigen Umfang ersetzt verlangt werden.
10. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder lediglich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
11. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.
12. Bis zur vollständigen Zahlung kann RORUVERA berechtigt sein, die Lieferung zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
13. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zu. Hiervon ausgenommen bleiben Gegenforderungen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
14. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ausschließlich wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben hiervon unberührt.
15. Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung verwendet wurde, sofern keine andere gesetzlich zulässige Vereinbarung getroffen wird.
16. Auf die Bearbeitungszeiten von Banken, Kreditinstituten oder Zahlungsdienstleistern hat RORUVERA keinen Einfluss. Nach Freigabe einer Erstattung richtet sich der Zeitpunkt der Gutschrift ausschließlich nach den Bearbeitungszeiten des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
§ 8 Lieferung, Liefergebiet und Lieferadresse
1. Die Lieferung erfolgt ausschließlich an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene Lieferanschrift. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Adressangaben vor Abschluss der Bestellung sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
2. Nach Übergabe der Sendung an das beauftragte Versandunternehmen kann eine Änderung der Lieferanschrift regelmäßig nicht mehr vorgenommen werden. Ein Anspruch auf nachträgliche Adressänderung besteht nicht.
3. RORUVERA liefert innerhalb der auf der Website angegebenen Liefergebiete. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung veröffentlichten Versandinformationen.
4. Für den deutschen Onlineshop erfolgt die Lieferung grundsätzlich ausschließlich an Lieferadressen innerhalb Deutschlands, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
5. Lieferungen an Packstationen, Paketshops oder Postfächer erfolgen ausschließlich, soweit dies nach Größe, Gewicht, Verpackungsart und den Vorgaben des jeweiligen Versanddienstleisters möglich ist.
6. Besonders große, schwere, zerbrechliche oder sperrige Waren können von bestimmten Versandarten oder Zustellorten ausgeschlossen sein.
7. Ist die Durchführung der Lieferung mit dem ursprünglich vorgesehenen Versandunternehmen aus tatsächlichen oder organisatorischen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar, ist RORUVERA berechtigt, ein gleichwertiges Versandunternehmen zu beauftragen, sofern dem Kunden hierdurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen.
8. Teillieferungen sind zulässig, sofern
a. sie für den Kunden zumutbar sind;
b. die gelieferten Waren selbstständig verwendet werden können;
c. hierdurch keine zusätzlichen Versandkosten entstehen; und
d. berechtigte Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
9. Werden mehrere Artikel mit unterschiedlichen Lieferzeiten bestellt, richtet sich die Lieferzeit grundsätzlich nach der längsten angegebenen Lieferfrist, sofern keine Teillieferung erfolgt.
10. Der Kunde hat sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Zustellung an der angegebenen Lieferanschrift möglich ist.
11. Soweit nach den Bedingungen des Versanddienstleisters zulässig, kann die Zustellung insbesondere erfolgen
a. an einen empfangsberechtigten Hausbewohner;
b. an einen Nachbarn;
c. an einen vereinbarten Ablageort;
d. in einen Paketshop oder eine Abholstation; oder
e. im Rahmen eines weiteren Zustellversuchs.
12. Erteilt der Kunde dem Versanddienstleister eine Abstellgenehmigung oder wählt eigenständig einen Ablageort, erfolgt die Zustellung nach den Bedingungen des jeweiligen Versanddienstleisters. Das gesetzliche Gefahrtragungsrecht bleibt hiervon unberührt.
13. Beim Verbrauchsgüterkauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe an den Verbraucher oder eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person über, die nicht Beförderer ist.
14. Beauftragt der Verbraucher eigenständig einen nicht von RORUVERA benannten Beförderer, richtet sich der Gefahrübergang nach den gesetzlichen Vorschriften.
15. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr, soweit gesetzlich zulässig, bereits mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Versanddienstleister auf den Unternehmer über.
16. Scheitert eine Zustellung aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden fehlerhaften Anschrift, einer unberechtigten Annahmeverweigerung, einer unterlassenen Abholung oder aus sonstigen vom Kunden zu vertretenden Gründen und wird die Ware an RORUVERA zurückgesandt, kann RORUVERA Ersatz der tatsächlich entstandenen Kosten einer erneuten Versendung verlangen.
17. Absatz 16 gilt nicht, soweit der Kunde wirksam von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat oder den Umstand, der zur fehlgeschlagenen Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat.
18. Die bloße Nichtannahme oder Nichtabholung einer Sendung stellt grundsätzlich keine eindeutige Widerrufserklärung im Sinne der §§ 355 ff. BGB dar.
19. Ist eine Lieferung dauerhaft unmöglich oder wird ein Produkt endgültig nicht verfügbar, informiert RORUVERA den Kunden unverzüglich. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
20. RORUVERA ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn RORUVERA trotz ordnungsgemäßen kongruenten Deckungsgeschäfts ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wird. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert; bereits empfangene Leistungen werden unverzüglich erstattet.
21. RORUVERA kann dem Kunden in einem solchen Fall ein qualitativ und preislich gleichwertiges Ersatzprodukt anbieten. Der Kunde ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.
22. Lehnt der Kunde das angebotene Ersatzprodukt ab, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet.
§ 9 Lieferzeiten
1. Die voraussichtliche Lieferzeit wird auf der jeweiligen Produktseite, im Warenkorb sowie während des Bestellvorgangs angegeben.
2. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, beginnt die Lieferfrist
a. bei Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags durch den Kunden; oder
b. bei sämtlichen übrigen Zahlungsarten am Tag nach Abschluss des Kaufvertrages.
3. Endet eine Lieferfrist an einem Samstag, Sonntag oder einem am Lieferort staatlich anerkannten Feiertag, endet sie mit Ablauf des nächstfolgenden Werktages.
4. Lieferzeitangaben wie „voraussichtlich", „ca.", „ungefähr", „in der Regel" oder vergleichbare Formulierungen stellen unverbindliche Prognosen dar und begründen keinen garantierten Liefertermin.
5. Ein verbindlicher Liefertermin liegt ausschließlich vor, wenn dieser von RORUVERA ausdrücklich schriftlich oder in Textform als verbindlich bestätigt wurde.
6. Verzögerungen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des Versanddienstleisters liegen, lassen die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.
7. Zeichnet sich eine wesentliche Verzögerung ab, wird RORUVERA den Kunden hierüber nach Möglichkeit unverzüglich informieren.
8. Im Falle eines Lieferverzuges stehen dem Kunden ausschließlich die gesetzlichen Rechte zu.
9. Eine Nachfrist ist entbehrlich, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich vorgesehen ist.
10. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, von RORUVERA nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Lieferfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
11. Hierzu zählen insbesondere
a. Naturkatastrophen;
b. Krieg, Terrorismus oder vergleichbare Ereignisse;
c. behördliche Maßnahmen;
d. Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen;
e. Pandemien oder Epidemien;
f. rechtmäßige Arbeitskämpfe;
g. erhebliche Störungen internationaler Lieferketten;
h. Ausfälle von Transport- oder Logistikunternehmen;
i. Cyberangriffe auf wesentliche IT-Systeme; sowie
j. vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von RORUVERA.
12. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei erheblichen Lieferverzögerungen, bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Vorbestellungen und Produkte mit künftigem Liefertermin
RORUVERA kann einzelne Waren als Vorbestellung, „Pre-Order“ oder mit einem künftig liegenden Lieferzeitraum anbieten.
Bei solchen Waren wird auf der jeweiligen Produktseite darauf hingewiesen, dass sie zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht unmittelbar lieferbar sind.
Maßgeblich ist der auf der Produktseite oder während des Bestellvorgangs angegebene voraussichtliche Lieferzeitraum.
Angaben zu voraussichtlichen Lieferterminen für Vorbestellungen beruhen auf den RORUVERA zum Zeitpunkt der Bestellung vorliegenden Informationen, insbesondere zu Produktion, Beschaffung, Transport, Import und Lagerverfügbarkeit.
Bei Waren, die über internationale Produktions- oder Lieferketten beschafft werden, können sich voraussichtliche Liefertermine insbesondere aufgrund folgender Umstände verschieben:
a. Produktionsverzögerungen;
b. verspäteter Bereitstellung durch Lieferanten;
c. fehlender Container- oder Transportkapazitäten;
d. Hafenüberlastungen;
e. Zoll- oder Einfuhrkontrollen;
f. behördlicher Maßnahmen;
g. Störungen im internationalen Frachtverkehr;
h. höherer Gewalt oder vergleichbarer, von RORUVERA nicht zu vertretender Ereignisse.
Sobald RORUVERA von einer wesentlichen Verzögerung Kenntnis erlangt, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und erhält, soweit möglich, einen aktualisierten voraussichtlichen Lieferzeitraum.
Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, stellt die Verschiebung eines als „voraussichtlich“, „ca.“ oder in vergleichbarer Weise bezeichneten Lieferzeitraums für sich allein noch keine endgültige Leistungsverweigerung dar.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzugs, insbesondere auf Fristsetzung, Rücktritt und Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen, bleiben unberührt.
Unabhängig von den gesetzlichen Rechten kann der Kunde eine Vorbestellung bis zur Übergabe der Ware an den Versanddienstleister stornieren, sofern
a. die Ware noch nicht versandt wurde;
b. es sich nicht um eine nach Kundenspezifikation angefertigte oder eindeutig personalisierte Ware handelt; und
c. der Stornierung keine sonstigen gesetzlichen oder ausdrücklich vereinbarten Gründe entgegenstehen.
Die Stornierung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Zur eindeutigen Zuordnung soll der Kunde nach Möglichkeit die Bestellnummer angeben.
Im Fall einer wirksamen Stornierung werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb der gesetzlichen Fristen, über dasselbe Zahlungsmittel zurückerstattet, das bei der ursprünglichen Zahlung verwendet wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Ein freiwillig gewährter Vorbestellrabatt kann daran geknüpft sein, dass die Vorbestellung tatsächlich durchgeführt und nicht vor Versand storniert wird.
Wird eine Vorbestellung auf Wunsch des Kunden storniert, besteht kein Anspruch darauf, einen zuvor gewährten Vorbestellrabatt bei einer späteren Neubestellung erneut zu erhalten.
Freiwillige Entschädigungen, Geschenke, Gutscheine oder sonstige Kulanzleistungen aufgrund einer Verzögerung erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Werden mehrere Waren gemeinsam bestellt und befindet sich darunter eine Vorbestellung, kann sich die Lieferung der gesamten Bestellung nach dem spätesten angegebenen Lieferzeitraum richten, sofern keine Teillieferung erfolgt.
Soweit RORUVERA eine Teillieferung vornimmt, entstehen dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Versandkosten.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von RORUVERA.
Gegenüber Verbrauchern bezieht sich der Eigentumsvorbehalt ausschließlich auf die Forderung aus dem konkreten Vertrag, aufgrund dessen die betreffende Ware geliefert wurde.
Gegenüber Unternehmern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und künftig entstehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von RORUVERA.
Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bis zum vollständigen Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust sowie unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen.
Der Kunde ist bis zum vollständigen Eigentumsübergang nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder sonst über sie zu verfügen, soweit hierdurch die Rechte von RORUVERA beeinträchtigt werden.
Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Vollstreckungsmaßnahmen, sind RORUVERA unverzüglich in Textform mitzuteilen. Der Kunde hat RORUVERA sämtliche zur Wahrung der Eigentumsrechte erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Gegenüber Unternehmern ist die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zulässig. Der Unternehmer tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des jeweiligen Rechnungswerts einschließlich Umsatzsteuer an RORUVERA ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder sonstige Dritte entstehen. RORUVERA nimmt diese Abtretung an.
Der Unternehmer bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. RORUVERA kann diese Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Auf Verlangen von RORUVERA hat der Unternehmer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, sämtliche zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch einen Unternehmer erfolgt stets für RORUVERA. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, RORUVERA nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwirbt RORUVERA Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt RORUVERA Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verbundenen oder vermischten Gegenstände.
RORUVERA verpflichtet sich, auf Verlangen des Unternehmers Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen dauerhaft um mehr als zehn Prozent übersteigt.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 12 Prüfung der Lieferung und Transportschäden
1. Der Kunde wird gebeten, die Lieferung unmittelbar nach Erhalt auf offensichtliche Transportbeschädigungen, Vollständigkeit sowie äußerlich erkennbare Mängel zu überprüfen.
2. Sind äußerlich erkennbare Transportschäden vorhanden, wird der Kunde gebeten,
a. den Schaden nach Möglichkeit unmittelbar gegenüber dem Zusteller zu dokumentieren;
b. die beschädigte Verpackung vor dem Öffnen zu fotografieren;
c. das Versandetikett sowie sämtliche Seiten der Verpackung zu dokumentieren;
d. den Inhalt vorsichtig auszupacken und etwaige Schäden ebenfalls zu fotografieren; sowie
e. RORUVERA möglichst unverzüglich über den festgestellten Schaden zu informieren.
3. Die vorstehenden Bitten dienen ausschließlich einer möglichst schnellen Schadensregulierung und stellen keine Voraussetzung für die Ausübung gesetzlicher Gewährleistungs- oder Schadensersatzrechte dar.
4. Unterlässt der Verbraucher eine sofortige Kontrolle oder Meldung eines Transportschadens, bleiben sämtliche gesetzlichen Mängelrechte uneingeschränkt bestehen.
5. Eine möglichst zeitnahe Schadensmeldung erleichtert RORUVERA jedoch die Geltendmachung eigener Ansprüche gegenüber dem Transportdienstleister sowie eine zügige Bearbeitung der Reklamation.
6. Beschädigte Verpackungen, Füllmaterialien und sonstige Transportbestandteile sollten bis zum Abschluss der Reklamationsbearbeitung nach Möglichkeit aufbewahrt werden.
7. Offensichtlich beschädigte Produkte dürfen nicht montiert, angeschlossen oder in Betrieb genommen werden, sofern hierdurch weitere Schäden oder Sicherheitsrisiken entstehen können.
8. Insbesondere bei beschädigten elektrischen Leitungen, Fassungen, Steckern, Schaltern oder tragenden Konstruktionsteilen ist eine Inbetriebnahme unzulässig.
9. Gegenüber Unternehmern bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB unberührt.
10. Im Falle einer berechtigten Reklamation wird RORUVERA unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften eine angemessene Form der Nacherfüllung anbieten. Diese kann insbesondere bestehen in
a. der Nachlieferung eines Ersatzteils;
b. der Lieferung eines Reparatur- oder Montagesatzes;
c. dem Austausch einzelner Produktbestandteile;
d. der Lieferung eines neuen Produkts;
e. einer fachgerechten Reparatur;
f. einer angemessenen Kaufpreisminderung; oder
g. einer Rückabwicklung des Vertrages, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11. Handelt es sich lediglich um einen einfach austauschbaren Bestandteil, wird RORUVERA regelmäßig zunächst prüfen, ob die kostenlose Übersendung eines geeigneten Ersatzteils eine vollständige und für den Kunden zumutbare Nacherfüllung ermöglicht.
12. Das gesetzliche Wahlrecht des Verbrauchers hinsichtlich der Art der Nacherfüllung bleibt unberührt. RORUVERA kann die gewählte Art der Nacherfüllung ausschließlich unter den gesetzlichen Voraussetzungen verweigern.
13. Eine Ersatzteillösung wird dem Verbraucher nicht gegen seinen ausdrücklichen Willen aufgezwungen, sofern ihm gesetzlich ein Anspruch auf eine andere Form der Nacherfüllung zusteht und deren Voraussetzungen erfüllt sind.
14. Ein Austausch einzelner Komponenten kommt insbesondere in Betracht bei
a. dekorativen Abdeckungen;
b. Schrauben oder Befestigungsmaterial;
c. einzelnen Glasstücken, sofern deren Austausch gefahrlos möglich ist;
d. Dekorationselementen;
e. Fassungsbestandteilen; oder
f. sonstigen Bauteilen, deren Austausch ohne Eingriff in sicherheitsrelevante elektrische Komponenten möglich ist.
15. Arbeiten an elektrischen Leitungen, fest angeschlossenen Leuchten oder sonstigen sicherheitsrelevanten elektrischen Bauteilen dürfen ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte vorgenommen werden.
§ 13 Gesetzliche Mängelhaftung
1. Für sämtliche von RORUVERA gelieferten Waren gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung.
2. Ein Sachmangel liegt insbesondere vor, wenn die Ware bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzt oder nicht den gesetzlichen subjektiven, objektiven oder Montageanforderungen entspricht.
3. Liegt ein Sachmangel vor, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend machen.
4. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Verbrauchers durch
a. Nachbesserung; oder
b. Lieferung einer mangelfreien Sache.
5. Zur schnellstmöglichen Bearbeitung wird empfohlen, die Reklamation unter Angabe der Bestellnummer per E-Mail einzureichen. Die Ausübung gesetzlicher Rechte ist hiervon jedoch nicht abhängig.
6. RORUVERA ist berechtigt, die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, insbesondere wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
7. Die im Rahmen einer berechtigten Nacherfüllung erforderlichen Transport-, Wege-, Material- und Arbeitskosten trägt RORUVERA nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
8. Der Kunde hat RORUVERA die Ware zum Zwecke der Prüfung und Durchführung der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
9. Im Falle einer Ersatzlieferung ist die mangelhafte Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften an RORUVERA zurückzugeben.
10. Kann ein Mangel vollständig durch die kostenlose Übersendung eines einfach austauschbaren Ersatzteils beseitigt werden, kann RORUVERA dem Kunden diese Form der Nacherfüllung zunächst anbieten.
11. Zur Prüfung des Mangels kann RORUVERA den Kunden um Fotos, Videos, Maßangaben oder eine Fehlerbeschreibung bitten, soweit dies erforderlich und für den Kunden zumutbar ist.
12. Diese Mitwirkungspflichten dürfen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden nicht unangemessen erschweren oder verzögern.
13. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert oder liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen.
14. Die gesetzlich vorgesehenen Fälle, in denen eine Fristsetzung entbehrlich ist, bleiben unberührt.
15. Bei lediglich unerheblichen Mängeln besteht ein Rücktrittsrecht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
16. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Verbrauchern beträgt bei neuen Waren grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung.
17. Gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere bei Arglist, Garantien oder Schadensersatzansprüchen, bleiben unberührt.
18. Eine Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen für gebrauchte Waren erfolgt ausschließlich, soweit dies gesetzlich zulässig ist und vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde.
19. Soweit RORUVERA ausschließlich Neuwaren vertreibt, findet Absatz 18 keine Anwendung.
20. Die gesetzliche Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf Schäden, die nach Gefahrübergang insbesondere durch unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung von Sicherheits- oder Montagehinweisen, Überlastung, ungeeignete Leuchtmittel, Feuchtigkeitseinwirkung, eigenmächtige Veränderungen, unsachgemäße Reparaturen oder gewöhnliche Abnutzung verursacht wurden, sofern diese Umstände nicht bereits auf einem ursprünglichen Sachmangel beruhen.
21. Absatz 20 gilt nicht, soweit die Ursache der Beschädigung bereits bei Gefahrübergang vorlag oder auf einer fehlerhaften Anleitung oder einem sonstigen von RORUVERA zu vertretenden Umstand beruht.
22. Übliche Alterungserscheinungen, materialbedingte Patinaveränderungen sowie normale Gebrauchsspuren stellen keinen Sachmangel dar, soweit die Gebrauchstauglichkeit hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
23. Eine freiwillige Garantie besteht ausschließlich, wenn diese ausdrücklich in einer gesonderten Garantieerklärung übernommen wurde.
24. Gesetzliche Mängelrechte werden durch eine freiwillige Garantie weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
§ 14 Reklamationsverfahren
1. Reklamationen können jederzeit über die von RORUVERA angegebenen Kontaktmöglichkeiten, insbesondere per E-Mail an den Kundenservice, eingereicht werden.
2. Zur möglichst schnellen Bearbeitung wird der Kunde gebeten, soweit möglich folgende Angaben zu übermitteln:
a. Vor- und Nachname;
b. Bestellnummer;
c. Artikelbezeichnung oder Artikelnummer;
d. Beschreibung des Mangels;
e. Zeitpunkt der Feststellung;
f. aussagekräftige Fotos oder Videos; sowie
g. die vom Kunden gewünschte Form der gesetzlichen Nacherfüllung.
3. Das Fehlen einzelner Informationen führt weder zum Verlust noch zur Einschränkung gesetzlicher Rechte des Kunden.
4. RORUVERA prüft zunächst anhand der vorliegenden Informationen, ob eine Beurteilung des Mangels bereits möglich ist oder ergänzende Angaben erforderlich sind.
5. Soweit dies für die Prüfung erforderlich und dem Kunden zumutbar ist, kann RORUVERA ergänzende Informationen, Fotos, Videos oder weitere Nachweise anfordern.
6. Kann eine Reklamation einfach und vollständig durch die kostenlose Nachlieferung eines Ersatzteils oder einer fehlenden Komponente behoben werden, wird RORUVERA diese Möglichkeit zunächst prüfen und dem Kunden gegebenenfalls vorschlagen.
7. Der Kunde ist jedoch nicht verpflichtet, Arbeiten vorzunehmen, die besondere Fachkenntnisse voraussetzen oder Sicherheitsrisiken mit sich bringen.
8. Ist zur Durchführung der gesetzlichen Nacherfüllung eine Rücksendung oder Abholung erforderlich, erhält der Kunde die hierfür notwendigen Rücksende- oder Versandinformationen.
9. Unfreie Rücksendungen sowie eigenmächtig beauftragte kostenintensive Sondertransporte sollen vermieden werden. Gesetzliche Ansprüche des Kunden auf Erstattung erforderlicher Transportkosten bleiben hiervon unberührt.
10. RORUVERA kann verlangen, dass die Ware transportsicher verpackt wird. Soweit vorhanden, soll nach Möglichkeit die Originalverpackung verwendet werden.
11. Das Fehlen der Originalverpackung führt bei berechtigten Mängelansprüchen weder zum Verlust noch zur Einschränkung gesetzlicher Rechte.
12. Bei zerbrechlichen Glasprodukten wird empfohlen, sämtliche Einzelteile sorgfältig zu sichern und vorhandenes Verpackungsmaterial für den Rücktransport zu verwenden.
13. RORUVERA wird jede Reklamation unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften sorgfältig prüfen und dem Kunden eine gesetzeskonforme Lösung anbieten.
14. Ziel des Reklamationsverfahrens ist eine möglichst schnelle, kundenfreundliche und wirtschaftlich sinnvolle Beseitigung des Mangels.
§ 15 Freiwillige Garantie
1. Soweit RORUVERA für einzelne Produkte ausdrücklich eine freiwillige Herstellungs- oder Verkäufergarantie gewährt, ergeben sich Inhalt, Umfang und Voraussetzungen ausschließlich aus der jeweiligen Garantieerklärung.
2. Hinweise wie „2 Jahre Garantie" oder vergleichbare Formulierungen begründen nur dann eine freiwillige Garantie, wenn sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Garantieinformationen zur Verfügung gestellt werden.
3. Eine freiwillige Garantie muss insbesondere eindeutig erkennen lassen:
a. den Garantiegeber;
b. die von der Garantie erfassten Produkte oder Produktbestandteile;
c. den Garantieumfang;
d. die Garantiedauer;
e. den Beginn der Garantiefrist;
f. den räumlichen Geltungsbereich;
g. etwaige Garantieausschlüsse oder Voraussetzungen; sowie
h. das Verfahren zur Geltendmachung der Garantie.
4. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden werden durch eine freiwillige Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt und können unabhängig hiervon unentgeltlich geltend gemacht werden.
5. Liegt keine gesonderte Garantieerklärung vor, bestehen ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§ 16 Montage, Installation und Sicherheit
1. Vor Montage, Installation oder Inbetriebnahme sind sämtliche Montage-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise vollständig zu lesen und einzuhalten.
2. Das Produkt darf ausschließlich auf geeigneten, tragfähigen und für das jeweilige Gewicht ausreichend dimensionierten Untergründen montiert werden.
3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, geeignetes Befestigungsmaterial entsprechend der jeweiligen Wand-, Decken- oder Untergrundbeschaffenheit zu verwenden.
4. Mitgeliefertes Befestigungsmaterial dient lediglich als Standardzubehör und ist nicht zwangsläufig für jede bauliche Situation geeignet.
5. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Tragfähigkeit oder Befestigung, sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.
6. Vor Bohr- oder Montagearbeiten ist sicherzustellen, dass sich im Montagebereich keine Strom-, Wasser-, Gas- oder sonstigen Versorgungsleitungen befinden.
7. Leuchten mit Festanschluss dürfen ausschließlich von einer entsprechend qualifizierten Elektrofachkraft angeschlossen, verändert oder demontiert werden.
8. Vor Arbeiten an elektrischen Anlagen ist die Stromversorgung vollständig abzuschalten und gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten zu sichern.
9. Tisch- und Stehleuchten dürfen ausschließlich mit unbeschädigten Kabeln, Steckern, Schaltern und Fassungen verwendet werden.
10. Beschädigte elektrische Produkte dürfen bis zur vollständigen fachgerechten Instandsetzung nicht verwendet werden.
11. Die in der Produktbeschreibung angegebene maximale Leistung des Leuchtmittels darf nicht überschritten werden.
12. Die Verwendung ungeeigneter oder überdimensionierter Leuchtmittel kann insbesondere zu Überhitzung, Materialschäden oder Brandgefahr führen.
13. Produkte mit der Schutzart IP20 dürfen ausschließlich in trockenen Innenräumen verwendet werden.
14. Leuchten sind so aufzustellen oder zu montieren, dass
a. sie gegen Umkippen oder Herabfallen gesichert sind;
b. Kabel keine Stolper- oder Zuggefahr darstellen;
c. ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien eingehalten wird;
d. Lüftungsöffnungen nicht verdeckt werden; und
e. eine ausreichende Wärmeabfuhr gewährleistet bleibt.
15. Glasflächen, Lötstellen und Metallteile können sich während des Betriebs erwärmen. Die Erwärmung hängt insbesondere vom verwendeten Leuchtmittel sowie der Betriebsdauer ab.
16. Vor Reinigung, Wartung oder Leuchtmittelwechsel ist das Produkt auszuschalten, vom Stromnetz zu trennen und vollständig abkühlen zu lassen.
17. Zur Reinigung dürfen ausschließlich geeignete, nicht scheuernde und nicht lösungsmittelhaltige Reinigungsmittel verwendet werden.
18. Glasflächen sowie Lötverbindungen sollten ausschließlich mit einem weichen trockenen oder leicht angefeuchteten Tuch gereinigt werden.
19. Eigenmächtige technische Veränderungen oder Umbauten am Produkt sind unzulässig.
20. Werden Veränderungen oder Reparaturen durch nicht qualifizierte Personen vorgenommen, kann dies zu Sicherheitsrisiken führen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt, soweit der geltend gemachte Mangel nicht auf die betreffende Veränderung zurückzuführen ist.
§ 17 Freiwilliges 30-Tage-Rückgaberecht
1. Zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht kann RORUVERA Verbrauchern ein freiwilliges Rückgaberecht von insgesamt 30 Tagen ab Erhalt der Ware einräumen.
2. Die jeweils geltenden Voraussetzungen ergeben sich ausschließlich aus den zum Zeitpunkt der Bestellung veröffentlichten Rückgabe- und Retourenbedingungen.
3. Das freiwillige Rückgaberecht besteht neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht und den gesetzlichen Mängelrechten und lässt diese unberührt.
4. Während der gesetzlichen Widerrufsfrist gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.
5. Für den Zeitraum nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist kann RORUVERA das freiwillige Rückgaberecht insbesondere davon abhängig machen, dass
a. die Ware vollständig zurückgegeben wird;
b. keine über die übliche Prüfung hinausgehenden Gebrauchsspuren vorhanden sind;
c. sämtliches Zubehör beigefügt wird;
d. die Ware transportsicher verpackt ist; und
e. keine ausdrücklich ausgeschlossenen Waren betroffen sind.
6. Soweit möglich, soll die Originalverpackung verwendet werden. Das Fehlen der Originalverpackung berührt gesetzliche Widerrufsrechte nicht.
7. Für freiwillige Rückgaben nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist können gesonderte Regelungen zu den Rücksendekosten gelten, sofern diese dem Kunden vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt wurden.
8. Individualisierte, personalisierte oder nach Kundenspezifikation angefertigte Waren können vom freiwilligen Rückgaberecht ausgeschlossen werden.
9. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben hiervon unberührt, soweit kein gesetzlicher Ausschlusstatbestand vorliegt.
10. Rückgaben aufgrund eines Mangels oder einer Falschlieferung richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Mängelrechten und gelten nicht als Ausübung des freiwilligen Rückgaberechts.
§ 18 Widerrufsrecht
1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht nach den §§ 312g, 355 BGB zu.
2. Die Einzelheiten des Widerrufsrechts ergeben sich ausschließlich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden vor Abschluss der Bestellung zur Verfügung gestellt wird.
3. RORUVERA stellt dem Verbraucher zusätzlich das gesetzlich vorgesehene Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
4. Die Verwendung des Muster-Widerrufsformulars ist freiwillig und keine Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf.
5. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist.
6. Die bloße Rücksendung der Ware ohne ausdrückliche Widerrufserklärung stellt grundsätzlich keinen eindeutigen Widerruf dar.
7. Auch die Annahmeverweigerung oder Nichtabholung einer Sendung gilt für sich genommen grundsätzlich nicht als eindeutige Widerrufserklärung.
8. RORUVERA empfiehlt daher, den Widerruf ausdrücklich per E-Mail oder über einen anderen angebotenen Kommunikationsweg zu erklären, um eine schnelle Bearbeitung sicherzustellen.
9. Die gesetzlichen Ausschlusstatbestände vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.
10. Insbesondere kann das Widerrufsrecht bei Waren ausgeschlossen sein, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
11. Die bloße Auswahl einer standardmäßig angebotenen Variante, beispielsweise einer Farbe oder Größe, stellt regelmäßig keine Individualanfertigung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften dar.
12. Soweit einzelne Produkte vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen sind, wird hierauf vor Abgabe der Bestellung ausdrücklich hingewiesen.
§ 19 Gutscheine, Rabattcodes und Aktionsangebote
1. RORUVERA kann Aktionsgutscheine, Rabattcodes, Geschenkgutscheine oder sonstige Verkaufsaktionen anbieten.
2. Aktionsgutscheine dienen Werbezwecken und werden grundsätzlich unentgeltlich ausgegeben. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
3. Geschenkgutscheine werden entgeltlich erworben und können entsprechend ihrer jeweiligen Bedingungen eingelöst werden.
4. Gutscheine und Rabattaktionen können insbesondere an folgende Voraussetzungen geknüpft sein:
a. einen Mindestbestellwert;
b. einen bestimmten Gültigkeitszeitraum;
c. ausgewählte Produkte oder Produktgruppen;
d. eine einmalige Einlösung je Kunde;
e. einen bestimmten Vertriebskanal;
f. die Eingabe eines gültigen Rabattcodes;
g. den Ausschluss anderer Rabattaktionen; oder
h. eine maximale Bestellmenge.
5. Sämtliche Einschränkungen werden im Zusammenhang mit der jeweiligen Aktion transparent bekanntgegeben.
6. Übersteigt der Wert eines Geschenkgutscheins den Warenwert, verbleibt das Restguthaben nach Maßgabe der jeweiligen Gutscheinbedingungen.
7. Reicht der Gutscheinwert zur vollständigen Bezahlung nicht aus, kann der Differenzbetrag mit einer angebotenen Zahlungsart beglichen werden.
8. Gutscheine dürfen weder missbräuchlich vervielfältigt noch manipuliert, verkauft oder in sonstiger rechtswidriger Weise verwendet werden.
9. Bei begründetem Verdacht eines Missbrauchs ist RORUVERA berechtigt, die Einlösung bis zur Klärung vorübergehend auszusetzen oder abzulehnen.
10. Wird ein Vertrag widerrufen, bei dem ein kostenloser Aktionsgutschein verwendet wurde, besteht kein Anspruch auf Auszahlung des hierdurch gewährten Preisvorteils.
11. Bei entgeltlich erworbenen Geschenkgutscheinen wird ein verbleibendes Guthaben im Falle einer Rückabwicklung grundsätzlich wieder als Gutscheinguthaben gutgeschrieben, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
§ 20 Haftung
1. RORUVERA haftet uneingeschränkt
a. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
b. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
c. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
d. im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie; sowie
e. in allen sonstigen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben oder eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet RORUVERA ausschließlich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
4. Im Übrigen ist die Haftung von RORUVERA für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen sowie sonstiger Beauftragter von RORUVERA.
6. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Montage-, Bedienungs-, Sicherheits- und Warnhinweise zu beachten sowie die Produkte ausschließlich entsprechend ihrem vorgesehenen Verwendungszweck zu verwenden.
7. Eine Haftung von RORUVERA ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden ausschließlich auf einer unsachgemäßen, zweckwidrigen, sicherheitswidrigen oder sonst nicht bestimmungsgemäßen Verwendung, einer fehlerhaften Montage, einer eigenmächtigen Veränderung oder einer sonstigen vom Kunden oder einem Dritten zu vertretenden Ursache beruht und RORUVERA diese Umstände nicht zu vertreten hat.
8. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beweislast sowie sämtliche zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 21 Rechte an Produktinhalten und eigenen Designs
1. Sämtliche Produktfotos, Produktbeschreibungen, Grafiken, Logos, Designs, Zeichnungen, Verpackungen sowie sonstige Inhalte von RORUVERA sind urheber-, marken-, design-, wettbewerbs- oder sonstig rechtlich geschützt.
2. Durch den Erwerb eines Produkts werden keinerlei Immaterialgüterrechte oder gewerblichen Schutzrechte übertragen.
3. Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von RORUVERA ist es insbesondere untersagt,
a. Designs nachzubilden;
b. Produkte zu reproduzieren;
c. digitale Vorlagen anzufertigen;
d. Konstruktionszeichnungen zu verwenden;
e. Produktfotos oder Produkttexte gewerblich zu nutzen;
f. eigene Nachbildungen herzustellen oder herstellen zu lassen;
g. Produkte unter eigener Marke zu vertreiben oder vertreiben zu lassen.
4. Die Nutzung von Produktabbildungen zu ausschließlich privaten Zwecken bleibt hiervon unberührt.
5. Jede gewerbliche Nutzung von Produktfotos, Produkttexten oder sonstigen Inhalten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RORUVERA.
6. Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte, insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz, bleiben unberührt.
§ 22 Kundenservice und elektronische Kommunikation
1. RORUVERA stellt dem Kunden verschiedene Kommunikationswege zur Verfügung, insbesondere per E-Mail, Kontaktformular, Telefon sowie – soweit technisch vorgesehen – über den Kommunikationskanal des jeweiligen Online-Marktplatzes.
2. Vertragsbezogene Mitteilungen können insbesondere folgende Inhalte betreffen:
a. Bestell- und Vertragsbestätigungen;
b. Zahlungsinformationen;
c. Versand- und Zustellinformationen;
d. Rückfragen zur Bestellung;
e. Reklamationen und Mängelbearbeitung;
f. Rücksendungen und Erstattungen;
g. sicherheitsrelevante Informationen zu Produkten;
h. gesetzlich vorgeschriebene Informationen; sowie
i. sonstige Mitteilungen, die zur Durchführung oder Abwicklung des Vertrages erforderlich sind.
3. Vertragsbezogene Mitteilungen gelten nicht als Werbung.
4. Werbung oder Newsletter werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen versendet.
5. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen, soweit diese für die Durchführung eines bestehenden Vertragsverhältnisses von Bedeutung sind.
6. Soweit gesetzlich zulässig, darf RORUVERA zur Vertragsabwicklung ausschließlich elektronische Kommunikationsmittel verwenden.
§ 23 Anwendbares Recht
1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen RORUVERA und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), soweit diese Rechtswahl wirksam vereinbart werden kann.
2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
3. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben von der vorstehenden Rechtswahl unberührt.
§ 24 Gerichtsstand
1. Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von RORUVERA.
3. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union hat oder sein Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
4. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 25 Verbraucherstreitbeilegung
1. RORUVERA erfüllt die gesetzlichen Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
2. Sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht, gilt folgende Erklärung:
„RORUVERA B.V. ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen."
3. Sollte künftig eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bestehen, wird diese Erklärung entsprechend angepasst.
4. Verweise auf die ehemalige europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) werden ausschließlich aufgenommen, soweit hierfür zum Veröffentlichungszeitpunkt eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 26 Änderung dieser AGB
1. Für jeden einzelnen Vertrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirken ausschließlich für zukünftige Verträge und entfalten keine rückwirkende Wirkung auf bereits abgeschlossene Verträge.
3. RORUVERA behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere aufgrund
a. gesetzlicher Änderungen;
b. neuer höchstrichterlicher Rechtsprechung;
c. technischer Weiterentwicklungen;
d. Änderungen der Zahlungs- oder Versandprozesse;
e. Erweiterungen des Produktsortiments; oder
f. organisatorischer Änderungen
für zukünftige Vertragsabschlüsse anzupassen.
4. Die jeweils aktuelle Fassung wird im Onlineshop veröffentlicht.
§ 27 Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
2. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
3. Gleiches gilt im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
4. Diese Bestimmung ist nicht dahingehend auszulegen, dass eine nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksame Klausel durch eine möglichst weitgehende zulässige Regelung ersetzt werden soll. Maßgeblich bleiben ausschließlich die gesetzlichen Rechtsfolgen.
§ 28 Schlussbestimmungen
1. Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersicht und haben keinen Einfluss auf die rechtliche Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Begriffe in der Einzahl schließen, soweit der Zusammenhang nichts anderes ergibt, die Mehrzahl ein; Gleiches gilt entsprechend für Begriffe in der Mehrzahl.
3. Gesetzesverweise beziehen sich jeweils auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung der jeweiligen Vorschrift.
4. Zusammen mit der Widerrufsbelehrung, dem Muster-Widerrufsformular, den Datenschutzinformationen, den Versandinformationen, den Zahlungsbedingungen sowie den Rückgabe- und Retoureninformationen bilden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen das „RORUVERA Deutschland Legal Pack“.
5. Zwingende gesetzliche Vorschriften gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets vor.
6. Individuelle Vereinbarungen zwischen RORUVERA und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7. Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 15. Juli 2026.
